Tools, Wissen und Unterstützung, um für das eigene Recht einzustehen

Tools, Wissen und Unterstützung, um für das eigene Recht einzustehen


  • Schöpfen Sie Ihre finanziellen Ansprüche aus und verschenken Sie sie nicht.

    Info für Merkblattempfänger/Formular-Antragsteller auf Entschädigung für DDR-Leitungen

    Wenn Sie in jüngster Zeit einen Formularantrag erhielten, den Sie Ihrem Versorgungsunternehmen zuschicken sollten, um die aus DDR-Zeiten stammenden Leitungen auf  Ihrem Grundstück zu akzeptieren und eine Entschädigung zu bekommen, so lesen Sie hier bitte dringend weiter:
    zur Vermeidung von Rechtsnachteilen sollten Sie die Verwendung eines solchen Formularantrags sorgfältig abwägen.

    Denn in vielen dieser Merkblättern und Formularanträgen wird Ihnen sowohl rechtlich wie finanziell eine zu schwache Position eingeräumt. Sie haben jedoch im Hinblick auf Ihren Entschädigungsanspruch (weiterlesen…)


  • Nie mehr verunsichern lassen – denken lernen wie erfolgreiche Juristen

    Wie erfolgreiche Juristen denken… das können Sie auch ! :-)

    Wenn erfolgreiche Juristen reden, wenn sie diskutieren und wenn sie gedanklich eine Sache untersuchen, kommt der Laie oft nicht mit. Das liegt daran, dass die juristische Denkweise ungewohnt ist. Aber sie ist nicht schwierig. Wir stellen Ihnen ein paar Prinzipien daraus vor: die machen auch Ihren Alltag einfacher, ersparen ein paar Sackgassen und helfen, sicherer aufzutreten.

    1. Erfolgreiche Juristen denken zu Ende bevor sie handeln.

    Denn Handeln löst Aktionen aus und Gegenaktionen. Man kann zwar mit dem Handeln sofort anfangen, aber die Konsequenzen trägt man evtl. Jahre.
    Denken kann man erstmal ohne Konsequenzen. Es dauert vielleicht ein wenig. Es kann auch nervös (weiterlesen…)


  • Schwerpunktreihe – Ausgleichs-/Entschädigungsansprüche für DDR-Leitungen

    JuraScout unterstützt Sie:

    Vom ersten Kontakt zum Versorgungsunternehmen bis zum Aushandeln der Entschädigung

    Wir freuen uns, Sie Schritt für Schritt beim Aushandeln Ihrer Ausgleichsansprüche für DDR-Leitungen zu unterstützen. Dazu begleitet Sie JuraScout über das Jahr 2012 mit neuen InfoBausteinen und Musterbriefen Schritt für Schritt bei der Anforderung und beim Aushandeln Ihrer Entschädigung.

    Unser Newsletter hält Sie über alle Neuerscheinungen auf dem Laufenden. Bitte tragen Sie sich, wenn Sie noch nicht Abonennt sind, nebenstehend ein (der Newsletter ist und bleibt kostenlos, ebenso wie der Zugang zum Informationsbereich des JuraScout-Portals) oder clicken Sie hier: http://jurascout.de/newsletter/

     

    Leitungsrechte – InfoBausteine

    Diese Seite liefert Ihnen auch einen Überblick aller bisher erschienenen InfoBausteine.

    Um diese zu lesen, müssen Sie sich in den Informationsbereich einloggen. Der Zugang zum Informationsbereich ist und bleibt kostenlos.
    http://jurascout.de/informationsbereich/login/

     

    Umgang mit JuraScout-Infos und InfoBausteinen

    Es empfiehlt sich, die InfoBausteine der Reihe nach zu lesen, zumindest zu überfliegen, da sie auch Querbeziehungen und rechtliche und strategische Hinweise zu früher oder später erscheinenden InfoBausteinen haben.

    Über die Suchfunktion auf JuraScout.de finden Sie über die InfoBausteine und Briefvorlagen im (weiterlesen…)


  • Das 11. Gebot, um zu seinem Recht zu kommen

    Das 11. Gebot, um zu seinem Recht zu kommen: Du sollst Dich nicht schämen !

    Warum bekommt der eine sein Recht und der andere nicht? Sicherlich gibt es dafür viele sachliche Gründe – der eine kann sein Recht z.B. beweisen, der andere nicht. Es gibt auch unsachliche Gründe: zum Beispiel Bestechung; die gibt es auch hier bei uns, aber das ist zum Glück nicht die Regel.
    Aber es bleiben immer noch gaaaanz viele Fälle, wo bei gleicher Sachlage die einen ihr Recht bekommen, die anderen nicht. Dies liegt häufig daran, dass die einen konsequent dran bleiben, die anderen zu schnell aufgeben.

    Was gibt Kraft zum dranbleiben? JuraScout hat drei wichtige Punkte gefunden:

    1. Bereitschaft zu lernen – wissen, dass man nicht “dumm” ist, wenn man etwas Juristisches nicht weiß oder kann, sondern dass man es einfach nicht gelernt hat. Dann lernt man es halt jetzt, wenn (weiterlesen…)

  • Taktiken der Versorgungsunternehmen durchschauen lernen

    Versorgungsunternehmen (Energie, Strom, Wasser,Telekommunikation) sind keine Behörden, sondern Wirtschaftsunternehmen
    und Grundstückseigentümer sind keine Antragsteller, sondern Geschäftspartner der Versorgungsunternehmen!

    Die Grundstücke auf denen die Leitungen verlaufen sind die Basis für die Aufgabe der Versorgungsunternehmen, aber auch für deren Gewinne! Versorgungsunternehmen nutzen die Sonderrechte, die sie eigentlich für ihre Aufgaben haben, schon längst, um riesige Gewinne einzufahren, die rein privatwirtschaftlich gezogen werden und an denen eine kleine Gruppe Menschen beachtliche Einnahmen erzielt. Um diese Gewinne aufrechtzuerhalten versuchen viele Versorgungsunternehmen, die Grundstückseigentümer so billig wie möglich abzufinden und für ‘kleines Geld’ unbefristete Nutzungsrechte zu erhalten.

    Durchschauen Sie die Taktiken und nehmen Sie Ihre Rechte als Grundstückseigentümer wahr:
    Anträge? Merkblätter? Rechtsstellung gegenüber Versorgungsunternehmen

    http://jurascout.de/info/antrage-merkblatter-rechtsstellung-gegenuber-versorgungsunternehmen/


  • Übersicht: Entschädigung für Leitungsrechte aus der vormaligen DDR

    Entschädigung für Leitungsrechte aus der vormaligen DDR

    Es geht weiter…

    …die Übersicht ist da!

    Nach einigen anderen Verpflichtungen der Fachautorin, die auf dieser Seite bislang ohne Honorar publiziert, geht es nun weiter mit den InfoBausteinen.

    Das Themengebiet „Entschädigung für Leitungsrechte aus der vormaligen DDR“ ist ja sehr komplex, wir werden es in etwa 20 bis 25 einzelnen InfoBausteinen aufarbeiten. Um den Gesamtzusammenhang und die Notwendigkeit der einzelnen Sachthemen zu erkennen, können Sie den InfoBaustein

    Übersicht

    lesen. Dieser ist für Alle nützlich – auch diejenigen, die schon einige Bausteine oder Artikel auf JuraScout gelesen haben: denn er stellt Ihnen kurz und bündig vor, in welche Themenbereiche sich die Gesamtheizt der InfoBausteine aufteilen.
    (Kommentar von Lars: “Ja, das hat schon echt geholfen, da mal einen Überblick zu bekommen. Nu weiß ich besser, worauf ich achten muss – und dass das alles zu machen ist!“)

    Wenn Sie Ihren Anspruch noch nicht oder bisher alleine geltend gemacht haben, dann lesen Sie doch gleich anschließend den InfoBaustein

    Kontakt zum Versorgungsunternehmen – 1. Anforderung

    Dieser Baustein (mit 2 Musterschreiben) reicht weit über eine bloße erste Kontaktaufnahme hinaus, sondern vermittelt Ihnen bereits eine Vielzahl strategischer Hinweise, damit Sie nicht nur überhaupt (weiterlesen…)


  • Wieso Angebote mit unterschiedliche Vergütungen für die gleichen Flurstücke und Nutzungsarten ?

    Entschädigungshöhe – Informationen, die sich lohnen!

    Dieser Tage erhielten wir eine Mail, die eine Problematik beschreibt, die sicherlich für viele Leser interessant ist: die Frage, warum man von verschiedenen Versorgungsunternehmen für die gleiche (oder zumindest scheinbar gleiche) Nutzungseinschränkung verschieden hohe Entschädigungen angeboten bekommt.  Zunächst die beispielhafte Fragestellung:

    Hallo JuraScout,
    inzwischen haben wir unsere Ansprüche an die entsprechenden Versorger gestellt und auch von dreien (der vier angefragten) einen Vertrag über Entschädigung zugeschickt bekommen. Leider haben alle drei Unternehmen unterschiedliche Vergütungen für die gleichen Flurstücke und auch Nutzungsarten (Wald, Acker) vorgenommen – sodaß wir uns fragen, wie kann das sein, das je qm für die selben Flurstücke (2 unterschiedliche Stromanbieter) jeder eine andere Entschädigung je qm berechnet. Können Sie uns mit dem Preis je qm helfen, für Wald und Acker und ob per Gesetz auch eine bestimmte Trassenbreite anzurechnen ist? (Wir haben Stromanbieter, Gasversorger(Hochdruckleitung) und Wasserversorger
    auf unseren Flurstücken.)

    (weiterlesen…)


  • Entschädigung oder DDR-Leitung verlegen/abbauen lassen?

    Eine Leitung verläuft sehr störend über ein Grundstück oder ist außer Betrieb. Grundstückseigentümer fragen:

    • Kann ich verlangen, dass die Leitung verlegt/abgebaut wird?
    • Wer bezahlt die hohen Kosten?
    • Kann ich die Verlegung auch noch nach Entschädigungsforderung verlangen?

    Diesese Fragen sind ausgesprochen einzelfallbezogen zu beantworten und geht praktisch immer über die Möglichkeit des „Selbermachens“ hinaus. Aber vorinformieren können Sie sich – das erleichtert das Gespräch mit dem Anwalt!

    Wenn z.B. die vertraglichen Grundlagen für eine Leitung mangelhaft sind (dies kann nur ein Jurist beantworten unter Einsicht in die Unterlagen) oder keine Dienstbarkeit nach § 9 GBBerG entstanden ist, dann kann es sein, dass die Leitung auf Kosten des Eigentümers der Leitung zu beseitigen oder zu verlegen ist. Selbst bei bestehenden Dienstbarkeiten kann unter Umständen Verlegung verlangt werden (dann aber in der Regel auf Kosten des Grundstückseigentümer!).
    Auch wenn eine Leitung auf der Basis eines „Notleitungsrechts“ für (weiterlesen…)


  • Start der Reihe – Ausgleichsansprüche für DDR-Leitungen

    JuraScout unterstützt Sie:

    Vom ersten Kontakt zum Versorgungsunternehmen bis zum Aushandeln der Entschädigung

    Wir freuen uns, Sie Schritt für Schritt beim Aushandeln Ihrer Ausgleichsansprüche für DDR-Leitungen zu unterstützen. Dazu begleitet Sie JuraScout über das Jahr 2012 Schritt für Schritt mit neuen InfoBausteinen und Musterbriefen bei der Anforderung und beim Aushandeln Ihrer Entschädigung.

    Unser Newsletter hält Sie über alle Neuerscheinungen auf dem Laufenden. Bitte tragen Sie sich, wenn Sie noch nicht Abonennt sind, gerne nebenstehend ein (der Newsletter ist und bleibt kostenlos, ebenso wie der Zugang zum Informationsbereich des JuraScout-Portals).

     

    Heute: Der erste Schritt – Kontaktaufnahme zum Versorgungsunternehmen

    Diese Woche beginnen wir mit einer Briefvorlage (=Musterbrief) zur ersten Kontaktaufnahme mit dem Versorgungsunternehmen, natürlich mit ausführlicher Anleitung, wie Sie ihn richtig verwenden.
    Damit Sie das nötige Hintergrundwissen für den Brief haben, gibt es wie immer einen InfoBaustein dazu.

    Link: InfoBaustein “Kontakt zum Versorgungsunternehmen 1″
    Link: Briefvorlage mit Verwendungshinweisen “Kontakt zum Versorgungsunternehmen 1″

    Und weil es für den Kontakt mit dem Versorgungsunternehmen auch den Nachweis der Eigentümerstellung benötigt, gibt es auch gleich einen Musterantrag auf Erteilung der erforderlichen Grundbuchauszüge beim Grundbuchamt – auch diesen mit vielen Hinweisen zur einfachen und richtigen Verwendung.

    Link: Briefvorlage mit Verwendungshinweisen “Anforderung Grundbuchauszug zur Eigentumsdokumentation”

    Wenn Sie mithilfe von Lars und JuraScout, Ihren beiden Protagonisten in den Infomaterialien gut durch die Materie hindurchgekommen sind, sind Sie fit für’s Recht zum Selbermachen. Oder – wenn Fragen offen bleiben, wenn Ihr Fall anders liegt und/oder Sie individuellen Beratungsbedarf haben (z.B. bei einer großen Eigentümergemeinschaft, oder einem sehr wertvollen Grundstück), dann können Sie ohne Zögern, gut vorinformiert mit Ihren Fragen den Anwalt Ihres Vertrauens aufzusuchen. Denn wie immer gilt: JuraScout gibt wertvolle Information und Hilfestellung für typische Fallsituationen – die letzten Einzelheiten oder gar individuelle Fallbesprechung bietet JuraScout naturgemäß nicht!

    Worum genau es geht in diesem InfoBaustein und im Musterbrief lesen Sie hier weiter >> im Informationsbereich!


  • Vorschau 2012

    Zu unserem aktuellen Thema:
    Ausgleichsansprüche für Leitungen aus der vormaligen DDR
    erwarten Sie im kommenden Jahr zahlreiche neue Informationen:

    In den ersten Januartagen sind wir wieder für Sie da mit einem neuen InfoBaustein und zwei Musterbriefen zum ersten Kontakt mit den Versorgungsunternehmen (oder um den bestehenden Kontakt zu ergänzen). Er enthält Infos, wie man seinen Anspruch zunächst einmal so darstellt, dass das Versorgungsunternehmen weiß, dass man der berechtigte Verhandlungspartner ist und als nächstes: wie man sich wichtige Informationen vom Versorgungsunternehmen selbst einholt, um die Höhe seines Anspruchs zu begründen.

    Mitte Januar erhalten Sie Musterschreiben und Informationen, wie Sie sich wichtige Informationen zum Grundstückswert einholen: der Wert Ihres Grundstücks ist eine wichtige Grundlage für die Berechnung (weiterlesen…)



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